Schaden melden
Über das Formular oder per WhatsApp, am besten gleich mit Fotos vom Schaden.
Ich komme zu Ihnen, nehme den Schaden vor Ort auf und erstelle Ihr Gutachten. Persönlich, unabhängig und aus der Region.
Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.
Sie müssen nirgendwo hinfahren. Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, egal ob es zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz steht.
Über das Formular oder per WhatsApp, am besten gleich mit Fotos vom Schaden.
Ich melde mich bei Ihnen, und wir finden einen Termin, der in Ihren Tag passt.
Ich nehme den Schaden dort auf, wo das Fahrzeug steht, und erkläre Ihnen die nächsten Schritte.
Sie erhalten das Gutachten digital. Auf Wunsch geht es direkt an Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt.
Das hängt davon ab, wie es zum Schaden kam. Wählen Sie Ihren Fall, dann sehen Sie, was in der Regel gilt.
Wie kam es zum Schaden?
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die Versicherung bzw. Ihr Anwalt.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt in der Regel die Kosten für das Gutachten, für Sie bleibt es dann bei 0 €. Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen.
Die Kosten werden meist nach der Haftungsquote aufgeteilt. Das Gutachten dokumentiert Ihren Schaden trotzdem vollständig.
Bei geringen Schäden (Bagatellgrenze etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kurzgutachten oder eine Kostenschätzung.
Hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Fragen Sie gerne vorab, wir klären das gemeinsam.
Direkt nach dem Unfall zählt eine saubere Dokumentation. Drei bis fünf Fotos reichen für den Anfang: Gesamtansicht, Schaden nah, Kennzeichen.
Vom Unfallgutachten bis zur Fahrzeugbewertung: unabhängig erstellt, nachvollziehbar dokumentiert und digital aufbereitet für Werkstatt, Versicherung und Anwalt.
Vollständiges Schadengutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Die Grundlage für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
AnfragenFür kleinere Schäden. Übersichtlich im Umfang und günstiger als ein vollständiges Gutachten.
AnfragenDer Wert Ihres Fahrzeugs für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Nachlass. Belastbar dokumentiert.
AnfragenWertermittlung für klassische Fahrzeuge, mit Blick auf Zustand, Originalität und Historie.
AnfragenBei Kaskoschäden hängt die Gutachtenerstellung von den Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung ab. Stimmen Sie sich gerne vorher kurz mit mir ab.

Personenzertifizierung als Kfz-Sachverständiger durch ADA InVivo.

Mitglied im Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V.
Handwerkliche Ausbildung und Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Ein Auszug aus den Google-Bewertungen. Die Texte sind unverändert übernommen.
Ich hatte vor kurzem einen nicht selbst verschuldeten Auffahrunfall und war total überfordert mit der Situation. Ich habe mich direkt danach an Herrn Klein gewendet und er kam noch am selben Tag für die Erstellung des Gutachtens bei mir zuhause vorbei. Er hat mir sofort meine Angst genommen, war sehr professionell und sympathisch. Das Gutachten wurde schnell erstellt und Herr Klein war zudem jederzeit für Fragen erreichbar. Er macht wirklich eine sehr kompetente Arbeit, weshalb ich ihn von Herzen jedem weiter empfehle!!!
Super netter Kontakt, sehr kompetent, das Gutachten wurde sehr schnell erstellt und auch die Betreuung während der ganzen Angelegenheit war mega. Gibt es heutzutage leider nur noch selten. Kann ich zu 100% weiterempfehlen.
Ging schnell und einfach. Sehr netter junger Mann. Hat sich auch um alles gekümmert, nur weiter zu empfehlen!
Ich habe selten einen so angenehmen und unkomplizierten Menschen getroffen, der es gleichzeitig schafft, einen im höchsten Maße professionell sowie emotional zu unterstützen. Bei einem unverschuldeten Unfallschaden wurde ich nach Kontaktaufnahme sehr freundlich und höflich begrüßt, es wurde sich die Zeit genommen die Thematik zu schildern, bereits hier war ein Höchstmaß an Professionalität zu spüren. Nach der Terminabsprache war Herr Klein auch pünktlich und mit allem vor Ort, was benötigt wurde. Es wurde alles aufgenommen und mir alle Schritte so erläutert, dass keine Fragen mehr offenblieben. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass Herr Klein sein Handwerk absolut versteht.
Sehr kompetenter und gleichzeitig freundlicher Sachverständiger. Die Erstellung und Bearbeitung des Gutachtens verlief sehr professionell. Sehr kompetente Beratung und fachliche Betreuung während der weiteren Abwicklung des Schadens am Auto. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm. Ich bin sehr zufrieden mit der Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit von Herrn Klein. Ich kann Herrn Klein sehr gerne uneingeschränkt weiterempfehlen!
Herr Klein ist ein wirklich toller und empfehlenswerter Sachverständiger! Er hat sich unglaublich viel Zeit genommen und war dabei immer super professionell und transparent. Zudem ist er menschlich ein sehr angenehmer und sympathischer Typ. Auch als die Versicherung dann doch noch kürzen wollte, hat er sofort mit einer Stellungnahme reagiert, sodass sie nochmal korrigieren mussten. Alles immer in Absprache mit mir und mit ordnungsgemäßer Dokumentation. Eben so, wie es sein sollte. Nochmals danke.
Die Texte stammen aus öffentlichen Google-Rezensionen und sind unverändert wiedergegeben. Es handelt sich um eine Auswahl, alle Bewertungen finden Sie über den Link. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser tatsächlich Kunden waren, nehme ich nicht vor, Google prüft Rezensionen nach eigenen Richtlinien.
Bewertungen auf Google ansehenLahnau liegt zwischen Wetzlar und Gießen. Von hier aus bin ich in der ganzen Region unterwegs, in Ihrer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause.
Kfz-Gutachter für Wetzlar und alle Stadtteile, von Niedergirmes, Hermannstein und Naunheim über Garbenheim und Nauborn bis Dutenhofen (PLZ 35576 bis 35586).
Kfz-Sachverständiger für Gießen mit Wieseck, Kleinlinden, Lützellinden, Rödgen und Allendorf (PLZ 35390 bis 35398).
Unfallgutachten in Lahnau, meinem Standort, mit Atzbach, Dorlar und Waldgirmes (PLZ 35633).
Weitere Orte in Mittelhessen auf Anfrage.
Je mehr ich vorab weiß, desto besser kann ich mich auf die Besichtigung vorbereiten. Fotos vom Schaden helfen am meisten.
Ihre Schadenmeldung ist bei mir angekommen. Ich melde mich unter bei Ihnen, und wir stimmen den Termin für die Besichtigung ab.
Alles Weitere besprechen wir beim Termin.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei Teilschuld werden die Kosten meist anteilig nach der Haftungsquote übernommen.
Dann ist es ein Kaskofall oder Sie tragen die Kosten selbst. Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und wird vorher transparent besprochen. Für kleinere Schäden ist ein Kurzgutachten die günstigere Alternative.
Als Bagatellschaden gilt meist ein Schaden bis etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob die Grenze erreicht ist, sieht man dem Schaden von außen oft nicht an. Rufen Sie im Zweifel kurz an, dann schätzen wir das gemeinsam ein.
Die Kosten für das Gutachten werden meist nach der Haftungsquote aufgeteilt. Welche Quote gilt, klären die Versicherungen und gegebenenfalls Ihr Anwalt. Das Gutachten selbst ist davon unabhängig und dokumentiert den Schaden vollständig.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Ja. Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie können auf Grundlage des Gutachtens auch fiktiv abrechnen, also den ermittelten Betrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend und enthält zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Für die Regulierung mit der Versicherung ist das Gutachten die belastbare Grundlage.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Regulierung. Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, lässt sich das prüfen und oft widerlegen, zum Beispiel mit einer Stellungnahme zum Gutachten. Bei Streit über die Höhe hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Nicht zwingend. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten für einen Anwalt. Sinnvoll ist anwaltliche Unterstützung vor allem, wenn über die Schuldfrage gestritten wird oder die Versicherung kürzt.
Ja. Ich besichtige das Fahrzeug dort, wo es steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Termine nach Vereinbarung.
Ja. Lahnau liegt direkt zwischen Wetzlar und Gießen, beide Städte und ihre Stadtteile gehören zu meinem Kerngebiet. Auch Solms, Braunfels, Aßlar, Leun und Hüttenberg fahre ich regelmäßig an. Weitere Orte in Mittelhessen auf Anfrage.
Hilfreich sind der Fahrzeugschein, der Unfallbericht oder die Angaben zum Unfallgegner, Fotos vom Schaden und, falls vorhanden, Unterlagen zu Vorschäden oder früheren Reparaturen. Was fehlt, klären wir beim Termin.
Das hängt vom Umfang des Schadens ab. Nach der Besichtigung erhalten Sie das Gutachten digital, auf Wunsch direkt an Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt. Den voraussichtlichen Zeitpunkt stimmen wir beim Termin ab.
Ja, nach Absprache. Bei Kaskoschäden hängt es von den Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung ab, ob ein eigenes Gutachten vorgesehen ist. Fragen Sie gerne vorab, dann klären wir das gemeinsam.
Formular mit Fotos, WhatsApp oder ein Anruf. Ich melde mich bei Ihnen zurück, und wir stimmen die Besichtigung ab.